iPhone Apps im App Store via iTunes oder dem iPhone App Store zu kaufen ist mittlerweilen so leicht, wie alltägliche Dinge des Alltags zu kaufen. Einstiegen, auswählen, kaufen (mit hinterlegten Zahlungsoptionen) und nutzen.
Soweit die Theorie – jedoch wie verhält es sich bei mehreren iPhones und eine App, die bereits gekauft worden sind? Einmal bezahlen und mehrfach nutzen. Kurz gesagt könnte man diese Methodik als App Sharing bezeichnen. Ist es legal eine korrekt erworbene AppStore App auf mehreren iPhone Geräten oder iPad zu installieren bzw. zu nutzen?
Eine Frage, die ich nicht gleich vorweg für mich beantworten konnte. Deshalb machte ich mich mal schlau in den Apple Lizenzbestimmungen zu iTunes Apps (http://www.apple.com/legal/itunes/de-at/terms.html#APPS).
LIZENZ FÜR DIE PRODUKTE AUS DEM APP STORE
… Bestimmte App Store Produkte können Funktionen enthalten, die es Ihnen erlauben, zusätzliche Dienste oder Lizenzen zu weiteren Funktionalitäten oder Inhalten zu kaufen, um diese zusammen mit dem App Store Produkt zu nutzen (“In App Käufe”). In App Käufe, die während der Nutzung des App Store Produktes verbraucht werden (zum Beispiel virtuelle Munition), können nicht zwischen verschiedenen Geräten verschoben werden, können nur einmal heruntergeladen werden und können nach dem Download nicht ersetzt werden. Sobald ein verbrauchbarer In App Kauf von Ihnen gekauft wurde und Ihnen zuging, ist iTunes Ihnen nicht für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung haftbar. Alle In App Käufe gelten als App Store Produkte; In App Käufe im Zusammenhang mit einem Dritt-Produkt gelten als Dritt-Produkt und werden für Zwecke dieser Nutzungsbedingungen als solche behandelt. …NUTZUNGSREGELN FÜR APP STORE PRODUKTE
(i) Sie können ein Produkt auf jedes Gerät, das Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, herunterladen und synchronisieren, um es für private, nicht-gewerbliche Zwecke zu nutzen. (ii) Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Bildungseinrichtung sind, können Sie ein Produkt herunterladen oder synchronisieren, damit es entweder (a) von einer einzelnen Person auf einem oder mehreren Geräten, die Ihnen gehören oder in Ihrem Besitz sind, benutzt wird, oder (b) von mehreren Personen auf einem einzelnen, geteilten Gerät, das Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, benutzt wird. Zum Beispiel kann ein einzelner Arbeitnehmer das Produkt sowohl auf dem iPhone als auch auf dem iPad des Arbeitnehmers nutzen oder mehrere Studenten können nacheinander ein Produkt auf einem einzelnen iPad, das sich in einem Informationszentrum oder in einer Bibliothek befindet, nutzen. (iii) Sie können App Store Produkte von bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf kompatiblen iOS-basierten Geräten, wie zum Beispiel iPad, iPod und iPhone, speichern. (iv) Sie dürfen die App Store Produkte auf fünf Computern mit installierter iTunes Anwendung gleichzeitig speichern. (v) Sie können App Store Produkte manuell von mindestens einem iTunes-autorisierten Gerät mit solchen Geräten synchronisieren, die einen manuellen Synchronisierungs-Modus haben, vorausgesetzt, dass das App Store Produkt auf dem primären iTunes-autorisierten Gerät mit einem Konto verbunden ist. Das primäre iTunes-autorisierte Gerät in diesem Sinne ist das Gerät, das zuerst mit dem Gerät synchronisiert wurde oder das Sie später mittels der iTunes Anwendung als primäres Gerät bestimmt haben.Ich interpretiere, diese Nutzungsregelungen wie folgend:
- Besitze ich selbst mehrere Endgeräte (z.B. iPhone, iPod und iPad), so darf ich eine bereits gekaufte App auch mehrmals installieren. Offen bleibt dabei, ob das Verwenden unterschiedlicher iTunes Accounts auf einem Endgerät erlaubt ist, davon finde ich im Detail nichts in den Nutzungsregeln von Apple.
- Ein Unternehmen oder eine Bildungseinrichtung kann somit eine App kaufen und diese auf den Endgeräten der Mitarbeiter/innen bzw. Studenten/innen installieren.
Dass es technisch funktioniert eine App zu kaufen und diese zu sharen, zeigt das folgende Bespiel am Spiel Bomber Online, welches für das iPhone Game Center ab Firmware 4.1 genutzt werden kann.
Beispiel Bomber Online
[app 300028659]
- Das Spiel im App Store am Endgerät A oder iTunes mit dem iTunes Account A erwerben, transferieren bzw. installieren.
- Am Endgerät B, den iTunes Account B zunächst ausloggen und mit dem iTunes Account A einloggen.
Das geschieht über “Einstellungen” -> “App Store” -> “Abmelden”. Danach mit dem iTunes Account A erneut anmelden. - Nun den AppStore am Endgerät B starten und die gewünschte App, in dem Fall Bomber Online heraussuchen. Hier nun auf “Kaufen” gehen. Im Hintergrund wird der iTunes Account überprüft, der diese App bereits gekauft hat. Aus Sicherheitsgründen muss nun noch der Security Code der Kreditkarten (bei Kreditkartenbezahlung des iTunes Accounts) angegeben werden.
- Nun erscheint ein Hinweis, dass man diese App bereits gekauft hat und dass man diese erneut kostenlos herunterladen kann. Somit befindet sich auf Endgerät B, jene App die iTunes Account A gekauft hat.
- Am Ende empfiehlt es sich wieder auf iTunes Account B zu wechseln, sprich iTunes Account A wieder abmelden.
Beispiel Navigon
Das oben genannten Bespiel funktioniert auch mit der Navigationssoftware Navigon. Ich möchte hier nicht die Details nochmals ausführen. Der letzte Test hingegen zeigte, dass es mit der Navigon Version 1.5 auf ein iPhone 4 mit Firmware 4.0.1 klappte.
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Nachteile des App Sharings
Zwei entscheidene Nachteile ergiben sich durch das App Sharing:
- Updates am Endgerät sind nur mit dem iTunes Kennwort jenes Accounts möglich, der die App erworben hat.
- “Übertragen der Einkäufe nach iTunes” ist ebenso für diese App nicht möglich. Ich habe auch gehört, dass die iTunes Synchronisation Probleme bereitet, doch meine eigene Erfahrung zeigte bisher keine Schwierigkeiten.
Fazit
Aus meiner Sicht ist diese Praktik einer rechtlicher Graubereich, der anscheinend technisch nicht unterbunden wird. Zunächst dachte ich, dass dies technisch nicht möglich sei, weil in der App (iTunesMetadata.plist) die AppleID des Käufers hinterlegt ist. Diese Information werden zwar ausgelesen, beim späteren Update etc., jedoch wird nicht überprüft für welches Endgerät eine App gekauft worden ist.
Würde dies’ überprüft werden, so könnten die oben genannten Nutzungsregeln von Apple nicht mehr in Kraft treten.
<?xml version=”1.0″ encoding=”UTF-8″?><!DOCTYPE plist PUBLIC “-//Apple//DTD PLIST 1.0//EN” “http://www.apple.com/DTDs/PropertyList-1.0.dtd”>
<plist version=”1.0″>
Eine iPhone/iPod/iPad App nur einmal zu bezahlen, jedoch auf mehreren Endgeräten zu nutzen ist somit keineswegs etwas Verbotenes. Es stellt sich lediglich die Frage, ob Apple nicht schon bald dahingehend einen Riegel vorschieben wird, sodass man Apps im Freundes/Familienkreis nicht mehr sharen kann?
Wirklich ausführlicher und aufschlussreicher Beitrag! Vielen, vielen Dank!!
Weiter so!
LG, Tom
Heftig! So eine Story hätte ich garnicht gedacht
In meinen Augen ist die zweite Schlußfolgerung genau falsch, ein Unternehmen darf eine 1x gekaufte App nicht beliebig für seine Mitarbeiter bereitstellen, sondern entweder genau einem Mitarbeiter auf all SEINEN (also ihm zugeordnet/überlassen) Geräten oder genau auf EINEM Gerät, das als Shared Device von mehreren Mitarbeitern genutzt wird.
Eine gekaufte App darf also in einem Unternehmen nur dann auf mehrere Endgeräte installiert werden, wenn diese nur von einem einzigen Mitarbeiter genutzt werden, ansonsten ist das ganz klar ein Lizenzverstoß.
Für Privatgebraucht gilt nur die Einschränkung der Verteilung auf mehrere Geräte, die mir selbst gehören müssen, bzw. sich in meinem Besitz befinden müssen. Somit ist ein App-Sharing mit Freunden klar verboten, innerhalb der Familie, wenn z.B. die Eltern Eigentümer aller Geräte sind, einzelne Geräte aber z.B. ihren Kindern zur Nutzung überlassen. Diese können natürlich zusätzlich einen eigenen Account auf dem Gerät haben.
Zur Nutzung von mehreren Accounts auf einem Gerät gibt es keine Einschränkung, diese macht aber natürlich wenig Sinn, wenn man nicht gegen die Lizenzbedingungen verstossen will. Ausnahme ist der oben beschriebe Fall der Familiennutzung. Insofern sehe ich hier keine rechtliche Grauzone.
Cheereo
NeDrY
Hi!
Danke für die Details. Stimmt du hast Recht, zweite Schlussfolgerung ist nicht allzu detailliert ausgeführt. Fiktives Beispiel: Als Unternehmen hätte ich 3 iPads (jener Mitarbeiter besitzt eines). Auf jedem iPad wäre ein iTunes Account registriert, der dem Unternehmen gehört. Nun kaufe ich mit diesem iTunes Account als Beispiel Pages (7,99 EUR). Nachdem ich aber möchte, dass meine Mitarbeiter Pages verwenden, wird diese App einmal bezahlt und dreimal genutzt, da ja der Firmen iTunes Account auf den iPads drauf ist. Müsste man nun drei extra iTunes Accounts anlegen, um nicht gegen die Nutzungsbedingungen zu verstoßen?
Genau so ist es. Zwei Extra-Accounts würden natürlich auch ausreichen, da ja schon einer da ist, aber für die drei Geräte der drei Mitarbeiter benötigt man drei iTunes-Accounts.
Da man häufig aus IT-Sicht gerne eine zentrale Softwarebeschaffung nutzen möchte, würde man idealerweise wirklich jedem Mitarbeiter einen eigenen Account geben (in diesem Fall drei), mit dem aber keine Apps gekauft werden können und dann würde man einen zentralen Account haben, mit dem man die Apps in Form eines Gutscheincodes kauft und den Code per Mail an den Mitarbeiter schickt.
Dieser Vorgang ist natürlich sehr aufwändig (vor allem bei größeren Mengen) und deshalb von Apple mit dem Volume Purchase Program deutlich vereinfacht worden, das gibt es aber bislang leider nur in den USA:
http://www.apple.com/business/vpp/
Cheereo
NeDrY
Dazu hab ich einen (wie ich meine) ganz interessanten Erfahrungsbericht beizutragen. Folgender Fall: Jemand kauft eine App unter seinem Account und schiebt dann die gekaufte App (also das .ipa-File) von seinem iTunes über einen Ordner (beispielsweise Dropbox oder auch über – wie oldschool – USB) in ein anderes iTunes, welches mit einem anderen iPhone eines anderes iCloud-Account-Nutzers synct. Der andere Nutzer wird das App auf seinem Telefon installieren können, wenn er synct und kann es auch nutzen. Bei einem update ist es offenbar auch nur so, dass man 1 Mal nach dem Password gefragt wird. Sprich sagen wir auf dem Gerät sind jetzt 3 Apps vom Nutzer a und 1 App vom Nutzer b, die ein Update laden wollen, dann muss der Nutzer nur ein Passwort eingeben (ich nehme mal einfach das, welches als erster in der Liste ist). Hoch interessant und bietet eigentlich viele Möglichkeiten zum App-Sharing. Wie lange das Apple aber noch zulässt, ist aber IMHO fraglich.